Das Hundeasyl Freckenhorst und die von uns betreuten Tiere sind auf die Mitarbeit von freiwilligen Helfern angewiesen. Wir sind stets auf der Suche nach Menschen, die sich die Zeit nehmen können, in verschiedenen Bereichen aktiv mitzuarbeiten.

Gesucht werden neben den ehrenamtlichen "Schmusern" und Gassigehern, qualifizierte Hundefreunde, welche sich um die Pflege, Erziehung, medizinische Betreuung und das Training mit den Hunden kümmern möchten.

Du solltest Hundeerfahrung haben, idealerweise sogar den Sachkundenachweis für große Hunde ( ist in NRW laut Landeshundegesetz Pflicht!), teamfähig sein, "wetterfest", flexibel, verantwortungsbewusst, körperlich in der Lage sein auch schwerere Arbeit zu erledigen und als langfristige Unterstützung ansehen.

 

Wenn du dich in unserem Aufruf wieder findest und Lust hast das Hundeasyl Freckenhorst zu unterstützen, dann melde dich am besten per Mail an:

 

hundeasyl.freckenhorst@gmail.com


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So werden Sie ehrenamtlicher Gassigeher:

Schreiben Sie bei Interesse bitte vorab eine Mail.

 

Der Aufenthalt eines Hundes in einem Tierheim ist trotz intensiver Bemühungen der Tierheimmitarbeiter immer ein belastender Umstand für das Tier. Trennung vom bisherigen Besitzer, ungewohnte Umgebung, fehlender oder zeitlich begrenzter Auslauf im Tierheim und Zusammenkunft mit anderen, unbekannten Hunden beeinträchtigen oft das Wohlbefinden der Tiere. Umso wichtiger ist es, den Hunden zusätzlich Abwechslung zu verschaffen - wie zum Beispiel durch das "Gassigehen". Die ehrenamtlichen Hundeausführer übernehmen hier eine wichtige Aufgabe! 

 

Wir haben folgende Vorraussetzungen für ehrenamtliche Gassigeher:

  • Mindestalter von 16 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen oder 18 Jahre, um alleine mit einem Hund Gassi zu gehen
  • zum Führen von großen Hunden ( über 20 kg oder 40cm Stockmass ) ist ein Sachkundenachweis erforderlich
  • ansonsten gelten für Gassigeher großer Hunde die Statuten des Landeshundegesetz
  • die diensthabenden Asylmitarbeiter sind weisungsbefugt
  • Die Hunde werden von den diensthabenden Asylmitarbeiter aus den Zwingern heraus geholt und in die Zwinger zurück gebracht / die Mitarbeiter "teilen" den jeweiligen Hund zu
  • es dürfen nur mitgegebene "Leckerchen"  der Asylmitarbeiter verfüttert werden( etwaige Unverträglichkeiten o.ä.)
  • Zu Beginn der Gassigehertätigkeit müssen persönliche Daten und Kontaktmöglichkeiten dokumentiert werden / Bitte bringen sie zum ersten Termin ihren Personalausweis mit
  • es darf pro Person nur 1 Hund ausgeführt werden
  • der Hund darf NIEMALS von der Leine gelassen werden
  • Der Kontakt mit anderen Hunden oder Personen ist unbedingt zu vermeiden
  • Die Dauer des Spazierganges ist mit dem Asylmitarbeiter abzusprechen
  • die Mitnahme im PKW ist strengstens untersagt
  • Gassigehen ist nur in der Zeit von 8.30h - ca.10h und 17h- ca 18h möglich 
  • Hundehaufen müssen eingesammelt werden
  • Auffälligkeiten ( Verhalten, Gesundheitszustand, Durchfall etc. ) des Hundes müssen umgehend dem Asylmitarbeiter gemeldet werden
  • Beißunfälle müssen sofort gemeldet werden